Hinweise für Benutzer
Die Recherche in den Archivbeständen und die Einsichtnahme in die Archivalien erfolgt grundsätzlich im Lesesaal des Archivs und ist gebührenfrei. Die Anfertigung von Reproduktionen von Archivgut ist gebührenpflichtig.
Die Bearbeitung von Reproduktionsaufträgen dauert in der Regel 4 Wochen. Bei hohem Arbeitsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit verzögern.
Bei Fragen macht die Lesesaalaufsicht gerne mit den Arbeitsabläufen im Benutzersaal vertraut oder leistet Hilfestellung zum ersten Einstieg in die Recherche. Es empfiehlt sich, den Archivbesuch vorzubereiten. Hilfreich ist dabei eine Recherche in bereits vorhandenen Abhandlungen und Quellenpublikationen, da diese oft konkrete Hinweise auf archivische Quellen enthalten. Das erleichtert die Recherche in unseren Findmitteln und die Archivalienbestellung.
Bestellung von Archivalien
Mo - Di bis 9.30, bis 11.30, bis 13.30 und bis 15.30 Uhr
Mi - Do bis 9.30, bis 11.30 und bis 13.30 Uhr
Fr bis 10 Uhr
Neu: Hinweis zum Fotografieren im Lesesaal
Ab dem 1.1.2018 ist es in den Lesesälen des Landesarchivs NRW in Duisburg, Münster und Detmold möglich, eingeschränkt Fotografien von Archivgut mit einer eigenen Kamera kosten- und gebührenfrei anzufertigen.
Wenn Sie Archivgut selbst fotografieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Lesesaalaufsicht. Sämtliche Unterlagen, die fotografiert werden sollen, sind vorher der Lesesaalaufsicht zur Prüfung vorzulegen.
Die Kenntnisnahme der Bedingungen, denen das Fotografieren im Lesesaal unterliegt, ist im Voraus schriftlich zu bestätigen.
Gerne beantworten wir auch schriftliche Einzelfragen nach bestimmten Dokumenten, Ereignissen oder Daten. In der Regel werden Ihnen dann Bestände oder Bestandsteile angegeben, die für Nachforschungen zum jeweiligen Thema infrage kommen. Stellt sich bei der Recherche heraus, dass unser Haus nicht zuständig ist, werden wir uns bemühen, einen geeigneten Ansprechpartner zu ermitteln und Ihnen mitzuteilen.
Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung der Anfragen bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Die Benutzung des Archivs erfolgt gemäß der Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
Eine Genehmigung zur Nutzung von gesperrtem Archivgut können Sie mit Hilfe eines Formulars beantragen.
Nutzung von AV-Materialien (Bilder, Luftbilder, Filme, Videos, Audio-Bestände):
Die Nutzung von audiovisuellem Archivgut (Bilder, Luftbilder, Filme, Videos, Tondokumente) ist in der Regel nur nach Voranmeldung bzw. vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Archiv möglich. Bitte wenden Sie sich an: rheinland@lav.nrw.de
Hilfreiche Nutzungs- und Recherchehinweise
- Einführende Literatur
- Einschlägige Quellengruppen für die Familienforschung
- Benutzung der Zweitschriften der Personenstandsregister ab 2009
- Einschlägige genealogische Literatur
- Dienstleister im Bereich Familienforschung